Die Fortbildung
Als Praxisanleiter oder Praxisanleiterin müssen Sie jährlich eine berufspädagogische Fortbildung bei den zuständigen Behörden nachweisen. Die benötigte Fortbildung bieten wir Ihnen in einem Rahmen von 24 Stunden an.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sieht in § 4 Abs. 3 eine jährliche Pflichtfortbildung für Sie als Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Umfang von 24 Stunden vor. Die Teilnahme ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Mit unserer Fortbildung wird Ihr bereits bestehendes Know-how aufgefrischt und auf den neuesten Stand der angewendeten Praxis gebracht. Die Themenstellungen umfassen beispielsweise Inhalte des Pflegeberufegesetz, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, aber auch der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung.